SV-Pflicht für nebenamtliche Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft und Implikationen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass nebenamtliche Vorstandsmitglieder immer sozialversicherungspflichtig sind und damit seine bisherige Rechtsprechung aufgehoben. Es besteht Handlungsbedarf für die Genossenschaften.