01.09.2023
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Urteil zur Anzahl hinnehmbarer Dübellöcher bei Beendigung des Mietverhältnisses
Das Amtsgericht Paderborn hat durch Urteil vom 30. Januar 2023 (Az.: 51 C 35/22, ZMR 2023/482 ff.) entschieden, dass etwa 200 Dübellöcher gleichmäßig verteilt in einer 8-Zimmerwohnung nicht generell eine vertragswidrige Nutzung darstellen. Es liegt dann noch kein sog. „Exzess“ an Dübellöchern vor. B...