Das Amtsgericht Köpenick hat zur Frage des Zugangs einer Betriebskostenabrechnung entschieden (Urteil vom 13. Februar 2024, Az.: 3 C 243/23, Das Grundeigentum 2024/455). Diese hatte der Vermieter per Einschreiben mit Rückschein übersandt. Der Mieter hatte die Sendung nicht abgeholt.
Im Rahmen e...