Inkrafttreten der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD und die wohnungswirtschaftlichen Folgen

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Der GdW informierte am 29. Mai 2024 in einem Schreiben über die novellierte EU-Gebäuderichtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), die einen Tag zuvor in Kraft getreten ist. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hinweise aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) lassen darauf schließen, dass in dieser Legislatur mit einer Umsetzung der Regeln für Elektromobilität, nicht aber mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG zu rechnen ist.

Positiv für die Wohnungswirtschaft zu bewerten sind folgende Punkte: Gebäuderenovierungsplan statt gebäudeindividuellen Sanierungspflicht, keine Vereinheitlichung der Energieausweise in Europa, freiwillige Verwendung des neu eingeführten Renovierungspasses sowie Reduzierung der Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Elektromobilität am Gebäude.

Weiterhin werden im Rundschreiben die konkreten Folgen für die Wohnungswirtschaft erläutert. Das betrifft die Themen: Elektromobilität, nationaler Gebäudefahrplan, Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Nullemissionsgebäude, Pflichten im Neubau, Gebäudetechnik, Energieausweis und Renovierungspass.

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Rundschreiben GdW zum EBPD-Beschluss vom 29.5.2024
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