Das Landesdenkmalamt Berlin hat eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse veröffentlicht. Diese Richtlinie ermöglicht die finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Bewahrung und Pflege von Kulturerbe in Berlin. Sie ist seit dem 1. März 2024 in Kraft getreten.
Im Vergleich zur vorangegangenen Richtlinie, die mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten ist, haben sich nach erster Durchsicht u.a. folgende Änderungen ergeben:
- Zuwendungen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden als Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes nach Maßgabe des Artikels 53 AGVO gewährt. Die Beihilfen müssen den Vorgaben der AGVO genügen.
- Bei Förderungen auf Grundlage der allgemeinen De-minimis-Verordnung oder der AGVO müssen die entsprechenden Voraussetzungen der jeweiligen Verordnung eingehalten werden.
- Das Antragsverfahren, in dem interessierte Denkmaleigentümer Anträge gemäß den Vorgaben der Richtlinie stellen können, ist weitestgehend unverändert geblieben. Ergänzt wurde es um den Passus, dass Anpassungen und Ergänzungen im Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren zur Klarstellung oder Behebung von Regelungslücke jederzeit möglich sind
Weitere Informationen und die vollständige Richtlinie finden Sie im Amtsblatt von Berlin, veröffentlicht am 19. Juli 2024 (Download).
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Amtsblatt Nr. 30 19.7.2024
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