Am 5. Juni 2024 wurde die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in die Abgabenordnung aufgenommen: U. a. Unternehmen mit sozialer Ausrichtung oder Vereine sollen demnach steuerlich begünstigt werden. ...