Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist möglich, wenn der Mieter trotz Abmahnungen nächtliche Ruhestörungen sowie das Verschließen der Hauseingangstür nicht unterlässt. Dies hat das Amtsgericht Lemgo entschieden.
Das Gericht urteilte am 17. Januar 2024 (18 C 304/23, ZMR 2024/674), das...