Der GdW begrüßt den am 15.7. beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts. Die vorgesehenen Regelungen stärken die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform, erleichtern digitale Verfahren und tragen dazu bei, Gründungs- und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.