Neue und erneuerte Messgeräte seit 1. Januar 2025 nicht mehr meldepflichtig

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Fachinformation
10.02.2025
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Neue und erneuerte Messgeräte seit 1. Januar 2025 nicht mehr meldepflichtig

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde § 32 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) aufgehoben. Damit müssen neue und erneuerte Messgeräte  seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr den Eichbehörden gemeldet werden. Bisher betraf dies Wasser-, Wärme- und Kältezähler. Sollten Messdienste diese Dien...

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