Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde § 32 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) aufgehoben. Damit müssen neue und erneuerte Messgeräte seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr den Eichbehörden gemeldet werden. Bisher betraf dies Wasser-, Wärme- und Kältezähler. Sollten Messdienste diese Dien...