Fristlose Kündigung wegen erheblicher Lärmstörung

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Fachinformation
26.08.2024
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Fristlose Kündigung wegen erheblicher Lärmstörung

Das Amtsgericht Münster hat durch Urteil vom 14. August 2023 (Az.: 28 C 323/23) zum Vorliegen einer „nachhaltigen Störung des Hausfriedens“ im Sinne von § 543 i. V. m. § 569 Abs. 2 BGB entschieden.  

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