Bundessozialgericht: SV-Pflicht für nebenamtliche Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft

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Eine nebenamtliche Tätigkeit als Genossenschaftsvorstand ist nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts immer sozialversicherungspflichtig.


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15.03.2024
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Bundessozialgericht: SV-Pflicht für nebenamtliche Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft

Eine nebenamtliche Tätigkeit als Genossenschaftsvorstand ist nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts immer sozialversicherungspflichtig. Der GdW hat zusammen mit dem Arbeitgeberverband in einem aktuellen Rundschreiben vom 14. März 2024 über ein aktuelles Urteil des Bundesozialgerich...

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