Am 14. Dezember 2023 hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Doppelhaushalts 2024/25 beschlossen. Die Förderung des Wohnungsneubaus ist ein Schwerpunkt im Einzelplan der Stadtentwicklungsverwaltung. Bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich stehen für die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB), die im Juni 2023 in Kraft getreten sind, zur Verfügung.
Neu ist das Fördermodell 3 (WBS bis 220 % Bundeseinkommensgrenze). Damit wird abgesichert, dass sich auch Berlinerinnen und Berliner mit mittleren Einkommen gut mit Wohnraum versorgen können. Gleichzeitig ist ein Mindestanteil für das Fördermodell 1 festgeschrieben, um den untersten Einkommensgruppen ihren Anteil an den Sozialwohnungen zu sichern.
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