Die KfW hat im Informationsschreiben 34/2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261, 262, 263, 461, 463) konkretisiert.
Die Konkretisierungen im Überblick:
- Übergangsregelung EH/EG-Stufe 55 im Neubau für Betroffene des Hochwassers 2021
- Wechsel EH/EG 40 Neubau in EH/EG 55 Neubau
- Konkretisierung zu den Ausnahmeregelungen für die Betroffenen des Hochwassers 2021
- Neue Regelung zur Kumulierungsgrenze von 60 %
- Sperrfrist nach Verzicht
Für die Wohnungswirtschaft sind insbesondere die Punkten 2,4 und 5 relevant. Die Details entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben im Downloadbereich.
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beispielberechnung_zur_kumulierungsgrenze_von_60_prozent
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