KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude konkretisiert

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Die KfW hat im Informationsschreiben 34/2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261, 262, 263, 461, 463) konkretisiert. 

Die Konkretisierungen im Überblick:

  1. Übergangsregelung EH/EG-Stufe 55 im Neubau für Betroffene des Hochwassers 2021
  2. Wechsel EH/EG 40 Neubau in EH/EG 55 Neubau
  3. Konkretisierung zu den Ausnahmeregelungen für die Betroffenen des Hochwassers 2021
  4. Neue Regelung zur Kumulierungsgrenze von 60 %
  5. Sperrfrist nach Verzicht

Für die Wohnungswirtschaft sind insbesondere die Punkten 2,4 und 5 relevant. Die Details entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben im Downloadbereich.

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beispielberechnung_zur_kumulierungsgrenze_von_60_prozent
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Ansprechpersonen

 Matthias Brauner
Matthias
Brauner
Besonderer Vertreter und Bereichsleiter
Landesgeschäftsstelle Potsdam (LGS)
T +49 (331) 27183 - 11