Bundestag beschließt CO2-Preisdeckel für 2027

Änderungen am Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen die CO2-Preise für Heizöl und Erdgas im Übergangsjahr stabilisieren.
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Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 14. Oktober 2026 die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG, Drucksache 21/7869) gebilligt. Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag die Novelle in namentlicher Abstimmung beschlossen: 304 Abgeordnete stimmten dafür, 211 dagegen, 52 enthielten sich. Die Bundesregierung will damit den CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch 2027 auf dem Niveau von 2026 begrenzen. Ab dem 1. Januar 2027 wird der nationale CO2-Preis somit nicht weiter angehoben.

Die Versteigerungsmenge 2027 steigt auf rund 234 Millionen Zertifikate. Der Überschussmengenpreis sinkt von 73 auf 71 Euro, der Nachkaufsmengenpreis für 2027 von 75 auf 73 Euro. Laut Koalition bleibt der CO2-Preis damit exakt auf dem Niveau von 2026.

Die Koalition beziffert die Mindereinnahmen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf 400 Millionen Euro. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft schätzt sie auf rund vier Milliarden Euro.

2027 ist ein Übergangsjahr, bevor ab 2028 der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) startet.

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 Jan Robert Kowalewski
Jan Robert
Kowalewski
Bereichsleiter
Technik / Energie / Klima
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