Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgelegt. Ziel ist, den CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas im Jahr 2027 auf dem aktuellen Niveau zu halten. Der Entwurf setzt einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai um und begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte. Hintergrund ist die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU ETS 2) auf 2028.
Preisrahmen 2027: Der CO2-Preis im nationalen Brennstoffemissionshandel soll – wie bereits 2026 – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne liegen.
Betroffene Energieträger: Regelung umfasst Kraft- und Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas.
Übergangslogik: Ohne die Änderung wäre der 2027er-Preis aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen im EU ETS 1 abgeleitet worden.
Flankierende Verordnung: Anpassungen der Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) sind vorgesehen, um einen sachgerechten Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen sicherzustellen.
Kontext: Das BEHG regelt seit 2021 die nationale CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme.
Einordnung / Relevanz für die Wohnungswirtschaft
Für 2027 ist keine zusätzliche CO2-Preissteigerung aus dem BEHG gegenüber 2026 zu erwarten; dies erleichtert Kostenkalkulation und Budgetplanung.
Auswirkungen erfolgen über die Vorlieferkette der Wärmeerzeugung (z. B. Erdgas, Heizöl) und wirken sich entsprechend in Betriebskosten und Wärmelieferverträgen aus.
Bedeutung für Vorauszahlungen, Beschaffungs- und Contractingverträge sowie Preisgleitklauseln; Prüfroutinen und Planwerte können für 2027 an das 2026er-Niveau angelehnt werden.
Im Übergang bis zum Start des EU ETS 2 ab 2028 bleibt die Beobachtung weiterer gesetzlicher Anpassungen und deren Kostenwirkungen relevant.
Für Bestände mit Brennstofflagern (z. B. Heizöl) sind mögliche BEDV-Anpassungen im Hinblick auf Doppelbilanzierungen zu berücksichtigen.
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