BEG-Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder – Politik muss langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit herstellen

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Der abrupte Förder- bzw. Antragsstopp der BEG-KfW-Förderung für Sanierung und Neubau am 24. Januar 2022 war ein Schock für die Wohnungswirtschaft. Nachdem zum 22. Februar die KfW-Sanierungsförderung wiederaufgenommen wurde, folgt ab dem 20. April nun auch die Förderung für energieeffiziente Neubauten im Rahmen des BEG – allerdings zu reduzierten Fördersätzen, gedeckelt auf eine Milliarde Euro und nicht mehr für das Effizienzhaus 55. Damit für die Wohnungsunternehmen endlich wieder langfristige Planungssicherheit herrscht, drängen BBU und GdW weiter darauf, auch die bereits bestehenden Pläne für eine Verstetigung der Neubauförderung schnellstens in verbindliche Förderprogramme umzusetzen.

Über den Neustart der Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 5. April 2022 in einer Pressemitteilung. Demnach können ab 20. April 2022 wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Förderung ist in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

„Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“
Vorgesehene Schritte zur Neuausrichtung der Neubauförderung

Schritt 1 ist der ab dem 20. April 2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen (weitere Informationen siehe unten) werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.
In einem zweiten Schritt wird - im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist erfreut, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann. „Damit fördern wir effiziente Neubauten. Das ist eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. Das Budget ist wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt“, sagte Habeck.

Geänderte Förderkonditionen
Über die vorgesehenen Förderkonditionen informierte am 5. April 2022 die KfW in der KfW-Information für Multiplikatoren, die im Downloadbereich (unten) abgerufen werden kann.

Wichtig ist zu beachten, dass – neben dem Wegfall der Effizienzhaus-Stufe 55 – auch die bisherige Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 nicht mehr angeboten wird. Gefördert werden nur noch die neu definierten Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen
• Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 Erneuerbare Energien (EE) – mit 10 % Tilgungszuschuss
• Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit (NH) – mit 12,5 % Tilgungszuschuss
• Effizienzhaus 40 Plus – mit 12,5 % Tilgungszuschuss.

Weiter informiert die KfW, dass ab dem 20. April 2022 im Rahmen von Neubauvorhaben nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert werden. Eine Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind jedoch nicht mehr förderfähig.

Entscheidend ist langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit
Auch die Wohnungswirtschaft ist erfreut, dass die sehr wichtige Neubauförderung im Rahmen der BEG grundsätzlich wieder auf den Weg gebracht wird. Dennoch: bei üblichen Planungshorizonten im Neubau von mehreren Monaten bis zu Jahren braucht es dringend langfristig angelegte und verlässliche Förderprogramme mit entsprechenden Vorlaufzeiten, an denen sich die Wohnungsunternehmen bei der Planung ihrer Neubauvorhaben orientieren können.
Dementsprechend teilt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW am 5. April 2022 in einer Pressemitteilung seine Befürchtung mit, „dass die angekündigte Milliarde sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Denn gut die Hälfte der Wohneinheiten, die ursprünglich im frei finanzierten Wohnungsbau in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, werden nun auf EH40 umgeplant. Dabei geht es allein bei den Wohnungsunternehmen um rund 40.000 zusätzliche Wohneinheiten. Wir können das Ministerium nur darin bekräftigen, dass ein abrupter Programmstopp, wie am 24. Januar 2022, in jedem Fall vermieden werden muss. Um sicherzustellen, dass eine Anschlussförderung gesichert ist, muss der Bundestag hier gegebenenfalls weitere Mittel aus dem Haushalt bereitstellen. Unsere Unternehmen brauchen Verlässlichkeit, dass sie nach dem Ausschöpfen der vorgesehenen Milliarde nicht im Regen stehen werden. Auch ist bislang nicht klar, wie der Übergang zur neuen Förderung, die es ab 2023 geben soll, von statten gehen wird. Die Regierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Wohnungsunternehmen ihre Vorhaben für den Zeitraum ab 2023 rechtzeitig planen können und kein Bruch entsteht. Dafür müssen die Förderbedingungen bekannt sein. Nur so kann das Ziel des bezahlbaren und klimaschonenden Mietwohnens erreicht werden.“

Über die wesentliche Förderlandschaft für energieeffiziente und klimafreundliche Neubau- und Sanierungsprojekte informiert der BBU in seiner „Ergänzungsmatrix – Förderprogramme Energie und Klimaschutz“. Die Matrix wird regelmäßig aktualisiert und steht allen BBU-Mitgliedsunternehmen hier zum Download zur Verfügung.

Downloadbereich (unten): 

  • GdW-Information vom 5. April 2022
  • KfW-Information vom 5. April 2022

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