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Die WEG-Reform 2020 brachte zahlreiche Änderungen für Verwalter*innen und Wohnungseigentümer*innen. Ab dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer*innen das grundsätzliche Recht, eine*n zertifizierte*n Verwalter*in zu bestellen. Diese*r muss laut § 26a Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die für die Tätigkeit notwendigen Kenntnisse im rechtlichen, kaufmännischen und technischen Bereich durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachweisen.
Wir bereiten Sie in unserem 9-tägigen Programm auf die IHK-Prüfung vor! Eine Online-Zuschaltung ist möglich.
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BBA_Flyer_LG_Zertifizierte_Verwalterin
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