Rauchwarnmelder retten Leben. Deshalb haben die Länder Berlin und Brandenburg in ihren Bauordnungen auch eine Installationspflicht für Bestandswohnungen festgeschrieben. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen vermieterseitig in Wohn- und Aufenthaltsräumen Rauchwarnmelder installiert worden sein. Sollten Mieter*innen den hierzu notwendigen Zugang zur Wohnung verweigern, droht ihnen schlimmstenfalls eine Klage. Vor diesem Hintergrund appelliert die soziale Wohnungswirtschaft an die Kooperationsbereitschaft der Mieter*innen. mehr erfahren
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