Neue Heizungsförderung: Ab jetzt Antragstellung möglich

Endlich auch Wohnungsunternehmen und WEGs berechtigt
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Am 27. August 2024 startete - endlich und von der Wohnungswirtschaft lange eingefordert - die Antragstellung für die neue Heizungsförderung für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe: Unternehmen, Eigentümer*innen vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG). Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich. Der BBU begrüßt diese überfällige Öffnung, die der sozialen Wohnungswirtschaft endlich etwas mehr Planungssicherheit gibt - sieht aber auch Schatten.

Unternehmen, Eigentümer*innen vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) können die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung), oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

Für Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit 28. Mai möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, ggf. auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.

Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt für die neue Heizungsförderung über das neue Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de). So erfolgt unter anderem bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert. Für Kommunen gilt bei der Antragstellung eine gesonderte Regelung. Sie können ihre Vorhaben ab 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese gilt bis voraussichtlich November 2024.

Weitergehende Informationen zur Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung sind auf www.energiewechsel.de/beg sowie – zur Antragstellung für die neue Heizungsförderung – auf www.kfw.de zu finden. Nähere Informationen zur Vorhabenanmeldung für Kommunen gibt es unter www.kfw.de/422.

BBU sieht Licht und Schatten

Das neue Heizungsförderprogramm der Bundesregierung bedeutet für die soziale Wohnungswirtschaft endlich etwas mehr Planungssicherheit. Dennoch gibt es Optimierungsbedarf, insbesondere für größere Wohnanlagen. Die BBU-Mitgliedsunternehmen vermieten mehrheitlich Wohnanlagen mit 20 bis 30 Wohnungen. Zwar ist die Förderung für die erste Wohneinheit relativ hoch; für jede weitere nimmt sie dann jedoch deutlich ab, was die Wirksamkeit des Programms gerade für die soziale Wohnungswirtschaft erheblich beeinträchtigt. 

Das Förderprogramm ist weniger umfassend als angekündigt. Trotzdem stellt es einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Entscheidend ist jetzt, dass das Programm langfristig, ausreichend finanziert und verlässlich zur Verfügung steht, um die notwendige energetische Modernisierung im Wohnungssektor vorantreiben zu können.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), BBU