Mietendeckel ist laut Bundesverfassungsgericht nichtig / Der Entscheidungstext im Wortlaut

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2021 den Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt. Die Entscheidung im Wortlaut sowie die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier im Downloadbereich. 

Aus der Begründung des Gerichts: Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.

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Dr. David Eberhart
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