Die neuen Leitlinien lösen die im Jahr 2013 vom Berliner Senat beschlossenen Leitlinien ab. Sie formulieren politische Ziele und nennen Handlungsfelder für Politik und Verwaltung, damit Zugehörigkeit und Teilhabe im Alter möglich ist.
Durch die Zusammenfassung von Themenfeldern sollen Querschnittsthemen besser als bisher berücksichtigt und die Zusammenarbeit der Verwaltungen gefördert werden. Zudem hat der Senat einen Maßnahmenkatalog zu den Leitlinien verabschiedet. Darin stehen mehr als 60 konkrete Maßnahmen für ältere Menschen, zum Beispiel Maßnahmen zur Verhinderung von Altersdiskriminierung, zur Stärkung der Vielfalt innerhalb der bezirklichen Seniorenvertretungen, zum barrierefreien Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen und zur Stärkung der ambulanten Pflegestrukturen.
Die Leitlinien und insbesondere die Maßnahmen wurden in einem partizipativen Prozess entwickelt. Daran wirkten Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltungen mit, der Bezirksämter und der Seniorenmitwirkungsgremien. Diese Akteure werden auch zukünftig eng zusammenarbeiten und in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen prüfen und bei Bedarf neue Maßnahmen formulieren.