Das jetzt beschlossene und veröffentlichte Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürger*innen, der Wirtschaft sowie der Verwaltung beinhaltet auch Änderungen im Mietrecht, hinsichtlich der Einsicht in die Betriebskostenabrechnung, die für die Wohnungswirtschaf von besonderer Bedeutung sind.