Der BGH hat durch Beschluss vom 6. Juli 2021 (Az.: VIII ZR 371/19) entschieden, dass eine Betriebskostenabrechnung formell unwirksam ist, wenn die Position „sonstige Betriebskosten“ nicht ausreichend aufgeschlüsselt ist.
Der BGH verweist darauf, dass nach seiner bisherigen Rechtsprechung zur Aufs...