Nach coronabedingter Absenkung des Umsatzsteuersatzes gilt: Keine grundsätzliche Verpflichtung, gegen einen „fehlerhaften" (zu hohen) Umsatzsteuerausweis bei Betriebskosten bei Dauerleistungen (z. B. Gas, Wärme, Wasser) vorzugehen. Der GdW hat durch ein aktuelles Rundschreiben vom 26. März 2021 nach...