Das Landgericht Dresden hat mit Beschluss vom 23. November 2021 (Az.: 4 S 222/21, ZMR 2022/207 ff.) entschieden, dass auch in Corona-Zeiten der Vermieter nicht zur Übersendung der Belege verpflichtet ist. Es genügt, wenn über seine Hausverwaltung eine Belegeinsicht unter Beachtung der AHA-Regeln sow...