Der GdW hat mit Rundschreiben vom 8. Juli 2022 darüber informiert, dass der Gesetzgeber in § 43b GenG eine neue gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit alternativer Formen der Generalversammlung, wie bspw. die rein virtuelle Versammlung oder eine Versammlung im schriftlichen Verfahren, eingeführt hat....