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26.03.2025
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Am 1. Oktober 2024 trat neben § 60b Gebäudeenergiegesetz (Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen) auch § 60c GEG in Kraft. Er verpflichtet bei ab dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommenen wassergeführten Heizungsanlagen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten zum hydraulischen Abgleich. Dieser mu...