01.02.2022
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Arbeitsrecht: Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form bei einer Befristungsabrede
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Datum vom 28. September 2021 entschieden, dass dem Schriftformerfordernis gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG eine elektronische Signatur jedenfalls dann nicht genügt, wenn diese unter Verwendung eines Systems ohne eine nach Artikel 26 elDASVO erforderliche Zertifizierung erste...