Eine effiziente Ausgestaltung der Revisionsfunktion ist für eine ordnungsgemäße Unternehmensführung in der Immobilienwirtschaft unerlässlich. Das Regelwerk „Interne Revision in der Immobilienwirtschaft“ wurde im Februar 2020 überarbeitet und im März 2020 als Neuauflage veröffentlicht. Diese soll Anregungen für die Neufassung oder Weiterentwicklung der in den Immobilienunternehmen vorhandenen Revisionshandbücher geben, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Revisionsabteilung. Der Arbeitskreis Interne Revision beim BBU ist seit mehr als 11 Jahren aktiv, er pflegt und fördert den Austausch von revisionsspezifischem Fachwissen in Verbindung mit praxisbezogenen Fällen.
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01-20 Regelwerk IR_RZ
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