Prüfungsbereich

Der Prüfungsbereich des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. bildet den genossenschaftlichen Prüfungsverband. Er wurde am 21. November 1897 gegründet. Zuletzt ist ihm das  gesetzliche Prüfungsrecht am 15. Januar 1991 durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft für Berlin und für das Land Brandenburg erteilt worden. Er prüft, betreut und berät in Berlin und dem Land Brandenburg jeweils rund 100 Genossenschaften. Hinzu kommt noch eine Genossenschaft in Sachsen.

Satzungsgemäß leitet den Prüfungsbereich ein Berufsträger als Vorstandsmitglied, Dr. Klaus-Peter Hillebrand, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Vier Wirtschaftsprüfer/Steuerberater fungieren als gesetzliche Vertreter. Darüber hinaus sind über 30 weitere fachliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Prüfungsbereich tätig.

Genossenschaftliche Pflichtprüfung

Die genossenschaftliche Pflichtprüfung (Jahresabschlussprüfung) existiert seit 1889. Sie ist die älteste Pflichtprüfung in Deutschland. Genossenschaften müssen Mitglied in einem Genossenschaftsverband (§ 54 GenG), sein, der die Pflichtabschlussprüfung für sie durchführt. Genossenschaften müssen sich gem. § 53 GenG zwingend prüfen lassen, anders als Kapitalgesellschaften, bei denen eine Jahresabschlussprüfung erst ab einem bestimmten Schwellenwert verpflichtend ist. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung hat den doppelten Zweck, die Mitglieder der Genossenschaft vor Verlusten ihrer Einlagen oder Nachschüssen und die Gläubiger der Genossenschaft vor Forderungsausfällen zu schützen.

Der Verband führt eine sog. Betreuungsprüfung durch. Ein  Prüfungsverband darf, anders als der Abschlussprüfer börsennotierter Aktiengesellschaften, gleichzeitig prüfen und beraten, denn der Verband sichert intern eine Trennung zwischen Prüfern und Beratern. Unsere genossenschaftliche Pflichtprüfung geht wesentlich weiter als die Prüfung der Kapitalgesellschaften, denn sie umfasst neben der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts auch die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Genossenschaft. Außerdem beinhaltet die genossenschaftliche Pflichtprüfung das Recht zur Prüfungsverfolgung. Die Prüfung endet also nicht schon mit der Erstellung des Prüfungsberichts, wie dies bei der Prüfung der Kapitalgesellschaften der Fall ist.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die gesetzlich verankerte Pflichtmitgliedschaft der Genossenschaften in einem Prüfungsverband wurde 2001 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als verfassungsgemäß bestätigt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass das genossenschaftliche Prüfungssystem im Interesse der Genossenschaftsmitglieder und im Interesse der Gläubiger der Genossenschaften geschaffen worden ist. Bei Kapitalgesellschaften verfolgt der Gesetzgeber diese Ziele durch eine obligatorische Mindestkapitalisierung und bei Personengesellschaften durch eine obligatorische persönliche Haftung von Gesellschaftern. Bei Genossenschaften hat der Gesetzgeber auf diese beiden Sicherungsmittel bewusst verzichtet. Stattdessen soll die genossenschaftliche Prüfungsorganisation mit Zwangsmitgliedschaft, Pflichtprüfung und vielen anderen Besonderheiten diese Sicherheit gewährleisten. Die Pflichtmitgliedschaft der Genossenschaften in einem Prüfungsverband – so das BVerfG – ist zur Erhaltung eines notwendigen engmaschigen und auf Dauer angelegten Prüfungssystems sehr gut geeignet und zwingend erforderlich.

Leistungsspektrum

1. Prüfungen

  • Genossenschaftliche Pflichtprüfungen i.S.v. § 53 GenG
  • Gründungsprüfungen i.S.v. § 11 GenG
  • Insolvenzplanprüfung InsO i. V. m.  § 116 Nr. 4 GenG
  • Fortsetzungsprüfung InsO  i.V. m.  § 117 GenG
  • Verschmelzungsprüfungen
  • Aufsichtsratsprüfungen § 38 GenG
  • Andere Prüfungen
  • MABV- Prüfungen
  • Umwandlungsprüfungen § 259 UmwG
  • Sonderprüfungen § 142 AktG analog

2. Steuerberatung

3. Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Operatives Geschäft
  • Strategie, Organisation
  • Beratung Umwandlung, Fusion
  • Unternehmenssteuerung
  • Risikomanagement
  • Unternehmensfinanzierung
  • Restrukturierung
  • Sanierung
  • Due Diligence
  • Rating Reports
  • Vergütungsberatung /Gehaltsvergleiche
  • Interne Revision
  • Mittelverwendung, Beihilfen
  • Altersversorgung
  • Compliance
  • Effizienzprüfung des Aufsichtsrats

4. Besondere Leistungen

Neben der genossenschaftlichen Pflicht- und anderen genossenschaftsrechtlichen Prüfungen bietet der Verband viele andere Leistungen an. Hierzu gehören auch – über rein genossenschaftsrechtliche Angelegenheiten hinaus – für die gesamte Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

  • allumfassende steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung
  • Wohnungswirtschaftliches Fachcontrolling
  • Immobilienbewertung

Genossenschafts-Neugründungen

Wir unterstützen junge Genossenschaften oder solche, die es noch werden wollen mit einer kostenlosen Erstberatung. Später in Gründungs- und Anlaufphasen bieten wir Beratungsleistungen  zu  äußerst günstigen Pauschalpreisen  an. Auch die Prüfungsgebühren haben wir für junge Genossenschaften subventioniert; so bieten wir beispielsweise eine  Gründungsprüfung nach §11 Genossenschaftsgesetz (GenG) für eine Genossenschaft mit bis zu 25 Wohneinheiten für  pauschal 1.000 Euro netto an.

Wir bieten spezielle Wochenend-Seminare für neu gegründete Genossenschaften zu niedrigen Gebühren an. Weitere Dienstleistungen, wie z. B. Buchführung und Jahresabschlusserstellung, Erstellung der Steuerbilanz und Steuererklärung, bieten wir ebenfalls für die ersten drei bis fünf Jahre  zu günstigen Pauschalhonoraren an. Unsere Veröffentlichungen, Arbeitshilfen. Checklisten und Musterverträge erhalten Sie kostenfrei.

Immobilienbewertung

Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilien? Wir beraten Sie bei der Wahl eines auf Ihren individuellen Bewertungszweck abgestimmten anerkannten Bewertungsverfahrens. Wir unterstützen Sie bei Findung der wertbestimmenden Parameter wie nachhaltige Miete, Leerstände etc.

Wir sind die Spezialisten der Immobilienwirtschaft und verfügen aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Bewertung auch großer Immobilienportfolios über eine exzellente Marktkenntnis.

Neben der Verkehrswertermittlung können wir Ihnen daher auch einen Überblick über die Marktgängigkeit einzelner Objekte oder ganzer Immobilienpakete geben. Sie erhalten anschließend alle relevanten Daten und Parameter. Damit verfügen Sie über ein Instrumentarium, das Ihnen mit stets aktuellen Datenbeständen ermöglicht, Ihren Geschäftspartnern einen Schritt voraus zu sein.

Datenbank, Branchenkennzahlen, Betriebsvergleiche, Controlling

Wir stellen Ihnen unsere große und aussagekräftige Datenbank zur Verfügung und führen für alle Unternehmen der Wohnungswirtschaft eine betriebswirtschaftliche Kennzahlenanalyse und ein Benchmarking durch. Mit Hilfe dieser Daten werden Sie in die Lage versetzt, die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens mit anderen Unternehmen zu vergleichen. Wie von Ihnen gewünscht oder benötigt führen wir stichtagsbezogenen Analysen oder Mehrjahresvergleiche durch–  .