Das Berliner Mietermagazin berichtete in seiner Juli/August-Ausgabe zum Thema Wohnungsvergabe der Städtischen Wohnungsunternehmen. Der Einsatz von Zufallsgenerator und Losverfahren sorgt für eine diskriminierungsfreie Vermietungspraxis. Allerdings gebe es Ausnahmen, so Pressesprecher Dr. David Eberhart, denn besondere Härtefälle müssen gemäß Kooperationsvereinbarung mit dem Senat bevorzugt berücksichtigt werden.