Wie die Berliner Zeitung am 4. März 2024 berichtete, seien bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins seit Jahresbeginn rund 130.000 Mieterhöhungen in Kraft getreten. Nur wenige Haushalte fordern eine Absenkung: Nicht einmal 500 Mieter*innen haben eine Überprüfung der Mietkosten beantragt. Nach Angaben von BBU-Sprecher Dr. David Eberhart gelte das Leistbarkeitsversprechen sowohl im Rahmen von Mieterhöhungen als auch außerhalb von Mieterhöhungen.
Das Leistbarkeitsversprechen sieht vor, dass Mieter bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufbringen müssen. Es gelten dabei bestimmte Grenzen bei der Wohnfläche und beim Einkommen. Die Wohnfläche für einen Einpersonenhaushalt darf 45 Quadratmeter nicht überschreiten, für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 60 Quadratmetern. Ist die Wohnung größer, wird eine Absenkung der Miete gegebenenfalls anteilig berechnet.