Gebäudeenergiegesetz: BBU und Mitgliedsunternehmen in der rbb-Abendschau

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Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass zehn Prozent der Kosten für eine neue Heizung auf die Mieten umgelegt werden können – maximal aber 50 Cent pro Quadratmeter. Wie die rbb-Abendschau am 3. November 2023 berichtete, wird aktuell um die Details der staatlichen Förderung gerungen. BBU und BBU-Mitgliedsunternehmen befürchten, dass die Heizungsumlage zusätzlich zu einer dauerhaften Mieterhöhung beitragen werde. Sowohl BBU-Technikleiter Dr. Jörg Lippert als auch Carsten-Michael Röding (Charlottenburger Baugenossenschaft eG) und Jochen Icken (Märkische Scholle eG) plädierten für eine faire Aufteilung der Mehrkosten zwischen Staat, Vermieter und Mieter*innen, in jedem Fall würden jedoch die 50 Cent nicht ausreichen.