BBU-Statement zur Umsetzung Mietpreisbremse in Berlin: "Durchsetzung des geltenden Mietrechts muss im Fokus stehen"

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Acht Jahre besteht in Berlin bereits die als Mietpreisbremse bekannte Regelung zur Begrenzung von Wiedervermietungsmieten. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf die Miete demnach seit 2015 im Grundsatz nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Dazu das Statement des BBU: „Die BBU-Mitgliedsunternehmen halten sich selbstverständlich an geltendes Mietrecht. Mit einer Durchschnittsmiete von 6,52 Euro im Bestand sind sie auch deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Es gibt aber auch ‚schwarze Schafe‘, die sich den sehr angespannten Berliner Wohnungsmarkt zunutze machen. Deshalb muss die Durchsetzung des geltenden Mietrechts klar im Fokus stehen. Hier sind verschiedene Faktoren zu beachten."

"Grundlage ist ein qualifizierter Berliner Mietspiegel, der die rechtssichere Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete unterstützt. Wichtig wären auch der weitere Ausbau der Mieter*innenberatung auf Bezirksebene und eine geeignete Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse, wie sie im Koalitionsvertrag des neuen Senats verabredet wurde. Die beste Mietpreisbremse bleibt aber ein entspannter Wohnungsmarkt. Deshalb muss vor allem auch der Neubau bezahlbarer Mietwohnungen vorangebracht werden.“