Nachdem der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern am 11. Dezember 2003 verabschiedet hat, ist nunmehr am 13. Februar 2004 die endgültige Zustimmung durch den Deutschen Bundesrat erfolgt.
Das Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung sieht vor, dass der durch Verschmelzung oder Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz ausgelöste Erwerb eines in den Ländern Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gelegenen Grundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit wird. Voraussetzung ist, dass an der Verschmelzung oder Spaltung nur Wohnungsgesellschaften oder -genossenschaften beteiligt sind, die am 23. Mai 2003 ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in den genannten Ländern hatten. Zudem gilt diese Vergünstigung nur für Verschmelzungs- oder Spaltungsvorgänge nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. Juli 2006.Das Gesetz wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt dann nach Verkündung in Kraft. Wenngleich dies im Gesetz nicht zum Ausdruck kommt, hängt die Wirksamkeit der Grunderwerbsteuerbefreiung jedoch von der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab. Die Bundesregierung hat diese Genehmigung beantragt. Bis zum ihrem Vorliegen sollten fusionswillige Wohnungsunternehmen nur vorbereitende Schritt, jedoch keine bindenden Rechtsakte unternehmen.