Wie steht es um die Zusammenarbeit von Berlin-Brandenburg? Beide Länder haben sich über zahlreiche vertraglich fixierte Vereinbarungen und gemeinsame Institutionen das Ziel gesetzt, als eine Metropolregion in Erscheinung zu treten. In den vergangenen Jahren sei es jedoch verhältnismäßig ruhig geworden um die Kooperation, so Andreas Otto (Grüne) in seiner Schriftlichen Anfrage an den Berliner Senat vom 8. Mai 2026.
In seiner Antwort macht der Berliner Senat deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg ein zentraler Baustein für die Entwicklung der Hauptstadtregion bleibt – auch mit Blick auf wohnungswirtschaftliche Fragestellungen.
In den vergangenen drei Jahren wurden zahlreiche gemeinsame Projekte vorangetrieben, etwa in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Wasserwirtschaft und Wohnungsmarkt. Grundlage bildet insbesondere der „Strategische Gesamtrahmen Hauptstadtregion“ von 2021, der weiterhin gültig ist. Eine Weiterentwicklung wird zwar grundsätzlich angestrebt, konkrete Verhandlungen dazu haben jedoch bislang noch nicht begonnen.
Wohnungsmarkt: Austausch statt gemeinsamer Strategie
Für die Wohnungswirtschaft besonders relevant ist der gemeinsame Blick auf den regionalen Wohnungsmarkt. Berlin und Brandenburg sehen sich als ein zusammenhängender, jedoch heterogener Markt mit wachsender Knappheit in den urbanen Zentren und teilweise gegensätzlichen Entwicklungen im Umland.
Aktuell beschränkt sich die Zusammenarbeit vor allem auf einen fachlichen Austausch: Beide Länder sind im Bundesarbeitskreis Wohnungsmarktbeobachtung aktiv und haben regelmäßige Abstimmungsrunden vereinbart. Dabei geht es insbesondere um die gemeinsame Analyse von Marktentwicklungen und die Erstellung von Berichten. Zuletzt fand ein solcher Austausch im April 2026 statt, eine weitere Sitzung ist für Herbst geplant.
Wasser und Infrastruktur als indirekte Standortfaktoren
Für die langfristige Wohnraumversorgung gewinnen zudem Themen wie Wasserverfügbarkeit und Infrastruktur an Bedeutung. Die geplante Wasserstrategie 2050 für die Hauptstadtregion liegt zwar im Entwurf vor, verzögert sich jedoch aufgrund offener Finanzierungs- und Zuständigkeitsfragen zwischen den Ländern. Im Fokus stehen insbesondere die Sicherung der Trinkwasserversorgung und die künftige Abwasserentsorgung – zentrale Voraussetzungen für weiteres Wachstum im Wohnungsbau.
Auch bei Verkehrsprojekten zeigt sich ein gemischtes Bild: Während das gemeinsame Infrastrukturvorhaben i2030 weiterhin als wichtig eingeschätzt wird, führen knappe Ressourcen und Haushaltszwänge zu Priorisierung und teils verzögerter Umsetzung einzelner Projekte.
Fazit
Die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg bleibt breit angelegt und grundsätzlich stabil, kommt jedoch nicht überall mit der notwendigen Dynamik voran. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet dies: Wichtige Rahmenbedingungen wie Infrastruktur, Wasser und Flächenentwicklung werden weiterhin gemeinsam gedacht – eine stärker koordinierte Wohnungsmarktstrategie über Ländergrenzen hinweg steht jedoch noch aus.
Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin