Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 28. November 2003 den Bundeshaushalt 2004 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. In den Haushalt wurden auch die erforderlichen Mittel zur zusätzlichen Altschuldentlastung von Wohnungsunternehmen eingestellt.
Nach der Altschuldenhilfeverordnung werden für Existenz gefährdete Wohnungsunternehmen mit einem Leerstand von mindestens 15 % des Wohnungsbestandes Zuschüsse zur Tilgung von Alt-schulden gewährt. Im Bundeshaushalt 2004 wurden die entsprechenden Haushaltsmittel im Verlauf der Haushaltsberatungen um zusätzliche 315 Mio. Euro aufgestockt. Damit hat der Gesetzgeber auf die Situation reagiert, dass die Summe der bewilligungsfähigen Anträge die Summe der bisher im Haushalt eingestellten Mittel um 375 Mio. Euro übersteigt. 60 Mio. Euro der insgesamt benötig-ten Aufstockungssumme sind bereits im Haushaltsentwurf eingestellt worden. Die Haushaltsmittel bleiben allerdings so lange gesperrt, bis klar ist, ob sie aus den Einsparungen bei der Eigenheimzu-lage gegenfinanziert werden können. Diesbezüglich kommt es auf die Positionierung der im Bun-desrat an. Die Entsperrung dieser Mittel obliegt dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.