WOHNUNGSUNTERNEHMEN LEISTEN AKTIVEN BEITRAG ZUR KONSOLIDIERUNG DES BERLINER HAUSHALTS

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BBU-Mitglieder zahlen 290 Millionen Euro Aufwendungsdarlehen vorzeitig zurück Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) haben bis zum 31. Dezember 2003 Aufwendungsdarlehen im Wert von 290 Millionen Euro vorzeitig an das Land Berlin zurückgezahlt. Hiervon entfallen 130 Millionen Euro auf Wohnungsgenossenschaften, 160 Millionen auf Wohnungsgesellschaften. Die Wohnungsunternehmen leisten somit einen aktiven Beitrag zur Konsolidierung des angeschlagenen Berliner Haushalts.Möglich wurde die vorzeitige Rückzahlung durch einen Vertrag, den der BBU und seine Mitgliedsunternehmen nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Land abgeschlossen hatte. Durch ihn können Aufwendungsdarlehen, die im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zwischen 1972 und 1976 gewährt worden waren, vor ihrer planmäßigen Tilgung zurückgezahlt werden. Angesichts der prekären Finanzlage Berlins appellierte Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied des BBU, an das Land, die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung auch auf spätere Wohnungsbauprogramme auszudehnen. Die Wohnungsunternehmen könnten so auch in Zukunft einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Berliner Haushalts leisten. Dies wäre nicht zuletzt deshalb zu begrüßen, weil ein wesentlicher Teil der heutigen Landesschulden aus der Wohnungsbauförderung vergangener Jahre resultiert.HintergrundAufwendungsdarlehen dienten im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaus dazu, Bauherren und Eigentümer bei der Bedienung der zur Baufinanzierung eingesetzten Bankdarlehen zu unterstützen. Da die Aufwendungen für die Bankdarlehen (Tilgung und Zinsen) sowie die weiteren Bewirtschaftungskosten der Wohnungen nicht aus den Mieteinnahmen gedeckt werden konnten, gewährte das Land auf Antrag eine Förderung in Form von sogenannten Aufwendungsdarlehen. Die Verhandlungen des BBU mit dem Land Berlin wurden seit Februar 1999 geführt. Der Vertragsabschluss konnte für die Wohnungsgenossenschaften im Dezember 2001, für die Wohnungsgesellschaften im Oktober 2002 erreicht werden.