Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2023 in Kraft getreten

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Nach Beschlussfassung der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2023 im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 21. Juni 2023 wurden die WFB im Amtsblatt für Berlin am 30. Juni 2023 veröffentlich und somit in Kraft gesetzt. Ausgehend von den Ergebnissen der Senats-AG Wohnungsbauförderung, an der auch der BBU intensiv mitgewirkt hat, wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) die bisherigen Wohnraumförderbestimmungen deutlich überarbeitet und angepasst.

Die WFB 2023 setzen mit der starken Erhöhung der Förderintensität sowie mit der Berücksichtigung von mittleren Einkommensgruppen bis zu 220 % der Einkommensgrenze des WoFG für Berlin neue Maßstäbe im Bereich des geförderten Wohnungsbaus. Die weiteren Inhalte sind hier zu finden:

https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/neubaufoerderung/
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-wohnungsneubaufonds.html

Der Berliner Senat plant im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen eine Aufstockung der jährlichen Haushaltsmittel von 740 Mio. € für 2022/2023 auf knapp 1,5 Mrd. € jährlich für 2024/2025. Nach Einschätzung des BBU, stellen die WFB 2023 eine wesentliche Verbesserung der bisherigen Förderstrukturen dar. Je nach projektspezifischen Gesamtkosten und der Gesamtkonstellation in der Finanzierung unter Ausnutzung der möglichen Zuschüsse kann mit den WFB 2023 eine auskömmliche Wirtschaftlichkeit auf Objektebene erzielt werden.

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