Wichtige Gesetzesänderung beim Berliner Zweitwohnungsteuergesetz

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Am 26. November 2024 hat der Senat auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes beschlossen. Laut einer Pressemitteilung der Senatskanzlei wird der Steuersatz bei der Zweitwohnungsteuer von 15 Prozent auf 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete angehoben. Ziel dieser Änderung ist es, höhere Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer zu generieren und gleichzeitig Anreize zu schaffen, Hauptwohnsitze nach Berlin zu verlegen. Diese zusätzlichen Hauptwohnsitze sollen zu Mehreinnahmen bei der Steuerverteilung und Steuerzerlegung im Finanzkraftausgleich führen.

Der Begriff der Zweitwohnung wird zudem umfassender gestaltet, sodass auch Untermieterinnen und Untermieter der Zweitwohnungsteuer unterliegen, wenn ihnen ein Wohnungsanteil zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs als Nebenwohnung dient. Diese Erweiterung soll weitere Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer erzielen.

Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

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 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130

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Gesetzentwurf_Viertes Gesetz zur Änderung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes_26.11.2024
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