WEITERE VERMIETUNGSERLEICHTERUNGEN IM BERLINER II. FÖRDERWEG

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat mit Schreiben an die Investitionsbank Berlin weitere Vermietungserleichterungen bei Wohnungen des zweiten Förderweges sowie eine Verfahrensvereinfachung bei der Kontrolle der Vermietung verfügt. Im Rahmen der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben an die Investitionsbank vom 5. Juli 2004 getroffenen Regelung werden bei Wohnungen des II. Förderweges Wohnflächenüberschreitungen bis 25 Prozent der vertraglich zulässigen Wohnfläche sowieEinkommensüberschreitungen der Grenze des § 9 Abs. 2 WoFG um bis zu 150 Prozent zugelassen. Für Mietinteressenten mit noch höherem Einkommen hat der Vermieter eine einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigung bei der IBB zu beantragen. Bisher war bei Einzelmieten bis 6,38 Euro eine Überschreitung um 85 Prozent, bei Einzelmieten über diesen Betrag eine Überschreitung um 130 Prozent zulässig.In ihrem Schreiben weist die Senatsverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die bis zum 31. Dezember 2004 befristete generelle Freistellung bei besonders problematischer Vermietungssituation von den Neuregelungen nicht betroffen ist. Über eine Verlängerung dieser generellen Freistellung werde demnächst entschieden. Im Interesse einer Verfahrensvereinfachung der Kontrolle der Vermietung hat der Vermieter zukünftig nur noch alle 12 Monate eine Mieterliste vorzulegen. Hier war bisher der IBB jeder einzelne Mieterwechsel mitzuteilen.