Wahlkampf Brandenburg: Bündnisgrüne stellen "Plan für bezahlbaren Wohnraum" vor

Wohnen soll sozial gerecht und nachhaltig bleiben
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Bereits seit längerer Zeit angekündigt, haben Brandenburgs Grüne am 12. August 2024 einen 8-Punkte-Plan für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt. Der Plan enthält unter anderem Forderungen nach der Schaffung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft und Maßnahmen zur Stabilisierung des Mietmarktes. "Wohnungspolitik für Brandenburg darf nicht auf Potsdam und die Speckgürtel-Städte verengt werden", warnte BBU-Vorständin Maren Kern.

Denn: „Unser 8-Punkte-Plan zielt darauf ab, die Wohnungsnot zu bekämpfen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle Brandenburger*innen zu sichern. Das ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe“, so Benjamin Raschke, Co-Spitzenkandidat der Brandenburger Bündnisgrünen, bei der Vorstellung des Papiers.

"Keine Frage: Die Wohnungsmärkte in Potsdam oder vielen Städten des Speckgürtels sind angespannt. Deshalb von einer Wohnungsnot zu sprechen, ist aber verfehlt", ordnete Kern ein. Mit 6,20 Euro nettokalt pro Monat und Quadratmeter seien die Mieten bei BBU-Mitgliedsunternehmen in dieser Region nach wie vor sehr bezahlbar und liegen sogar im nicht geförderten Bestand nur knapp oberhalb des Niveaus von geförderten Wohnungen. Kern weiter: "Eine Konzentration auf bewährte wohnungspolitische Instrumente wäre sinnvoller, beispielsweise ein weiterer Ausbau der Landeswohnungsbauförderung."

8-Punkte-Plan für bezahlbaren Wohnraum: Bewertung durch den BBU

  1. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaft: Gründung einer Landeswohnungsgesellschaft zur Beschleunigung von Wohnbauprojekten und zur Unterstützung kommunaler Wohnungsunternehmen. Hierzu meint der BBU: Die Unternehmen der sozialen Wohnungswirtschaft in Potsdam und weiteren Städten des Speckgürtels zeigen ihre große Leistungskraft bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Der Nutzen einer Landeswohnungsbaugesellschaft wird vor diesem Hintergrund nicht erkennbar - durch sie würden vorhersehbar eher organisatorische und finanzielle Kapazitäten zu Lasten der bereits bestehenden Unternehmen gebunden.
  2. Förderung gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften: Landesförderung wird künftig ausschließlich kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommen. Hierzu meint der BBU: Hierbei könnten EU-förderrechtliche Bedenken bestehen.
  3. Stärkung der Mieter*innen: Ausbau der Verbraucherzentrale und Mietervereine, um die unabhängige Beratung von Mieter*innen zu stärken. Hierzu meint der BBU: Aufklärung und Information der Mieter*innen im Bedarfsfall dient der Transparenz am Wohnungsmarkt.
  4. Maßnahmen zur Mietmarktstabilisierung: Einführung verbindlicher Mietspiegel, Überprüfung der Mietpreisbremse. Hierzu meint der BBU: In vielen Brandenburger Städten, insbesondere auch im Speckgürtel, gibt es bereits Mietspiegel. Eine Überprüfung der Mietpreisbremse fordert auch der BBU - geht aber davon aus, dass dies zu ihrer weiteren Einschränkung führen würde.
  5. Unterstützung der neuen Wohngemeinnützigkeit: Landesweite Unterstützung für bundesweite Maßnahmen zur Förderung gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus. Hierzu meint der BBU: Das ginge auch ohne die neue Wohngemeinnützigkeit.
  6. Förderung nachhaltigen Bauens: Erhöhung ökologischer und energetischer Standards sowie Abbau von Bürokratie bei der Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude. Hierzu meint der BBU: Hier besteht ein klarer Widerspruch - einerseits soll Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben, andererseits sollen die Standards weiter erhöht werden.
  7. Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnkonzepte: Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnprojekte und gezielte Förderung von Wohnraum für Studierende. Hierzu meint der BBU: Ein interessanter Ansatz im Bedarfsfall.
  8. Förderung von Integration und Teilhabe: Sicherstellung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau und Förderung integrativer Wohnprojekte für benachteiligte Gruppen. Hierzu meint der BBU: Hierzu macht die Landesbauordnung bereits umfängliche Vorgaben.

Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen Brandenburg; BBU

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