VORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNGSKÜRZUNG IM BERLINER SOZIALWOHNUNGSBESTAND VERÖFFENTLICHT

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Im Amtsblatt für Berlin wurden die Verwaltungsvorschriften über die Kürzungen der öffentlichen Förderung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau veröffentlicht. Die „Verwaltungsvorschriften über die Kürzung der öffentlichen Förderung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau sowie im Bereich der Wohnungsfürsorge (VwV Kürzung 2004)“ vom 7. November 2003 wurden im Amtsblatt für Berlin Nr. 58 vom 5. Dezember 2003, Seite 4993, veröffentlicht. Die Vorschriften sehen für Sozialwohnungen ab dem Wohnungsbauprogramm 1972 jeweils zum 1. April 2004 und 1. April 2005 planmäßige und außerplanmäßige Förderungskürzungen sowie Zinsanhebungen in Höhe von insgesamt 0,30 Euro/Quadratmeter Wohnfläche p.a. vor. Die Förderungskürzungen werden bis zu einer Durchschnittsmiete von 5,50 Euro/Quadratmeter Wohnfläche monatlich vorgenommen. In sogenannten problematischen Wohngebieten des sozialen Wohnungsbaus entfällt die außerplanmäßige Förderungskürzung bzw. die entsprechende außerplanmäßige Zinsanhebung. Die Verwaltungsvorschriften stehen BBU-Mitgliedsunternehmen über Faxabruf zur Verfügung. Die Nummer entnehmen Sie bitte dem aktuellen Faxabruf-Inhaltsverzeichnis. Sie können diese auch über Internet im .pdf-Format abrufen. Hierfür benötigen Sie das Acrobat Plug-In. Verwaltungsvorschriften

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2BAE2_1-VV-Kuerzung-oeff-Foerderung
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