Der Berliner Senat hat die Verwaltungsvorschriften zur Förderung des studentischen Wohnens und Wohnens für Auszubildende (Junges-WohnenRL 2023) am 1. Dezember 2023 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht bzw. damit in Kraft gesetzt.
Dieser Förderbaustein resultiert aus der Umsetzung der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus. Berlin als weltweit angesehener und mit steigenden Studierendenzahlen begehrter Hochschulstandort steht vor der Herausforderung, Lösungen zum Abbau der Versorgungsdefizite bei der Unterbringung von Studierenden anzubieten.
Der BBU hatte hierzu im Rahmen der Verbändebeteiligung im Juli 2023 Stellung genommen und die Förderung vor dem Hintergrund der aktuellen Bedarfe ausdrücklich begrüßt, zugleich einige Anpassungen angeregt, die nur teilweise umgesetzt worden sind. Anders als reguläre Wohnungen unterliegen Wohnheimnutzungen einem häufigen Nutzerwechsel und müssen im Laufe der Zeit immer wieder dem Bedarf angepasst werden. Dies setzt aus Sicht des BBU u.a. voraus, dass die Fördervorschriften gewisse Spielräume zur baulichen Struktur bzw. zur Ausstattung lassen, die die Bauherren zukünftig ohne Verletzung etwaiger Förderbestimmungen praktikabel nutzen können. Ebenfalls hat der BBU das etwas zu starre System der Belegungsbindungen kritisiert, was in der Praxis deutlichen Verwaltungsmehraufwand mit sich bringen wird.
Die nun veröffentlichten Verwaltungsvorschriften sind erkennbar den Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin 2023 (WFB 2023) angelehnt. Da Wohnheime aber in der Regel kein klassisches Wohnen darstellen, und z.B. auch rein baurechtlich eine gewerbliche Nutzung sein können, ist besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der Einzelheiten jedes Fördervertrages zu legen.
Das vollständige Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 14. September 2023 finden Sie im Downloadbereich.