Verwaltungsvorschriften für die Zusatzförderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ im Amtsblatt Berlin veröffentlicht

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Wie bereits berichtet, sind die Wohnraumförderbestimmungen 2023 (WFB 2023) mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 30. Juni 2023 in Kraft getreten. Darauf aufbauend hat der Senat ergänzende Förderbausteine geplant. Im Amtsblatt Berlin am 17. November 2023 sind nunmehr die Verwaltungsvorschriften für die Zusatzförderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ veröffentlicht worden. Ziel ist es, im geförderten Neubau die Angebote für Haushalte mit besonderen Wohnbedarf insbesondere für die Bedarfsgruppe Wohnungs- und Obdachlose durch zusätzliche Förderung auszubauen. Damit wird auch der sogenannte Housing First-Ansatz sowie das Geschützte Marktsegment unterstützt. Die Förderung erfolgt auf Grundlage und ergänzend zu den geltenden Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB).

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