Verwaltungsvorschriften für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens in Berlin 2023 (GFB 2023) in Kraft getreten

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Neben den aktualisierten Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2023 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auch die bisherigen Verwaltungsvorschriften für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens in Berlin angepasst (Genossenschaftsförderungsbestimmungen GFB 2023). Nach zustimmender Befassung im Berliner Abgeordnetenhaus wurden die GFB 2023 im Amtsblatt für Berlin am 30. Juni 2023 veröffentlicht.

Die Bestimmungen sehen eine Verbesserung der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsneubaus und des Bestandserwerbs durch Genossenschaften vor. Die ergänzend zur WFB-Neubauförderung gewährten Förderdarlehen werden auf 30.000 EUR je neu geschaffener WE erhöht (bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten). Beim Bestandserwerb kann künftig in sozialen Erhaltungsgebieten bei Erwerb eines Objekts ein bedarfsabhängiger Zuschuss i.H.v. bis zu 10 Prozent gewährt werden. Der Anteil zu begründender Nutzungsentgelt- und Belegungsbindungen wird auf ein Drittel der im Objekt befindlichen Wohnungen (aktuell: 25 Prozent) erhöht; zugleich verlängert sich aber der Bindungszeitraum von 30 auf 40 Jahre.

Für beide Förderbausteine (Neubau und Bestandserwerb) kommt es künftig zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens zur Programmaufnahme, da die Genossenschaftsförderung nun als Regelförderung konzipiert ist. Das bisherige Beurteilungsgremium entfällt. Insgesamt stellen die GFB 2023 durchaus eine Verbesserung dar, wie sie u.a. vom BBU in den Diskussionen der Arbeitsgruppe Genossenschaftsförderung mit SenSBW gefordert worden ist. Inwiefern die GFB 2023 jedoch angesichts der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen helfen, genossenschaftliche Neubauimpulse zu unterstützen, bleibt für den Moment noch abzuwarten.

Die weiteren Inhalte der GFB 2023 sind hier zu finden:
https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/genossenschaftsfoerderung/

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