Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung in Kraft getreten

Städtebauliche Investitionen mit 790 Mio. Euro können starten
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Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch alle Bundesländer wurde die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Gewährung der Bundesförderung an die Länder zur städtebaulichen Unterstützung der Städte und Gemeinden erfolgen kann. Die Vereinbarung ist am 16. Mai 2025 in Kraft getreten. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages trotz noch fehlenden Bundeshaushalts 2025 die Bereitstellung der Finanzmittel für das Jahr 2025 ermöglicht und damit für die notwendige Planungssicherheit bei den Ländern und Kommunen gesorgt. Auch im Jahr 2025 stellt der Bund erneut 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit.

An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien zudem darauf verständigt, die Mittel für die Städtebauförderung schrittweise zu verdoppeln.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Städtebauförderung ist das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung in Deutschland. Etwa 12.400 bislang geförderte Gesamtmaßnahmen sprechen eine deutliche Sprache. 1 Euro Städtebauförderung bewirkt durchschnittlich rund 7 Euro private und öffentliche Folgeinvestitionen. Das ist gut investiertes Geld in lebendige Gemeinschaften und lebenswerte Städte. Wir wollen deshalb die Mittel in dieser Legislaturperiode schrittweise verdoppeln. Ich danke dem Haushaltsausschuss, dass wir es geschafft haben, die Förderung auch im Jahr 2025 verlässlich weiterzuführen.“

Die Städtebauförderung steht für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Seit über 50 Jahren leisten Bund, Länder und Kommunen mit der Städtebauförderung einen maßgeblichen Beitrag zu lebenswerten Quartieren für die Bewohner*innen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen. Die Wirkung der Städtebauförderung umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen