Gemeinsame Presseerklärung vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Mieterbund Land Brandenburg e.V. und Landesverband der Brandenburger Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Potsdam: Die brandenburgischen Landesverbände der Haus- und Grundstückseigentümer (Haus&Grund), der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen (BBU) und der Mieter (DMB) sind sich einig: Die Preisbildung bei Gas ist intransparent, nicht nachvollziehbar und die Preise sind tendenziell zu hoch. Angekündigte allgemeine Preissteigerungen von etwa 10% sind nicht gerechtfertigt.Das belastet sowohl selbstnutzende Wohnungs- und Hauseigentümer als auch Mieter sowie das Vertragsverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien unnötig. „Nicht nachvollziehbar ist, weshalb in Potsdam für eine Kilowattstunde 4,79 Cent zu zahlen sind, während die gleiche Leistung in Berlin lediglich 4,32 Cent kostet“, sagt der Landesvorsitzende von Haus&Grund, Rechtsanwalt Oliver Bohrisch. „Es ist auch nicht verständlich, warum die Preise für Erdgas in Berlin vier Prozent unter dem Bundesdurchschnitt liegen, in der unmittelbar angrenzenden Landeshauptstadt Potsdam jedoch mit 6,5 Prozent darüber“, so Borisch weiter.Der DMB-Landesgeschäftsführer Dr. Rainer Radloff pflichtet dem bei und ergänzt: „Der Heizölpreis ist in den letzten sechs Monaten bereits um rund 30 Prozent gestiegen. Die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis muss kartellrechtlich unterbunden werden. Diese Preiskopplung ist nicht mehr zeitgemäß, nicht nachvollziehber und lädt zum Missbrauch förmlich ein.“Dr. Wolfgang Schönfelder vom BBU fügt hinzu: „Die Wohnungsunternehmen sind wirtschaftlich in der Pflicht, die höher werdenden Energiekosten als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Wir wehren und gegen unberechtigt hohe Energiepreise, weil sie die Mieter und das Mietverhältnis belasten. Der Gesetzgeber muss den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet nachhaltiger durchsetzen.“Die Vertreter der drei Verbände sind sich darüber einig, dass auch die Landesregierung hier weiterhin in der Pflicht steht, auf Transparenz und gerechte Preisgestaltung hinzuwirken.