Das Gesetz zur Aufhebung des Verbots der Verwertungskündigung in den neuen Ländern wurde endgültig verabschiedet.
Der Deutsche Bundesrat hat in der Sitzung vom 13. Februar 2004 dem Gesetz zur Aufhebung des Verbots der Verwertungskündigung in den neuen Ländern abschließend zugestimmt. Über die Gesetzesinitiative der neuen Länder zur Aufhebung des Verbots der Verwertungskündigung für Altmietverträge, die vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen worden waren, wurde in den BBU-Medien kontinuierlich berichtet. Damit wird die letzte mietrechtliche Sonderregelung in den neuen Ländern, die Bestimmung des Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB, aufgehoben. Die damit mögliche Verwertungskündigung für derartige Altmietverhältnisse ist vor allem für Unternehmen hilfreich, die keine Einigung mit ihren Mietern erzielen konnten. Als Mittel zur Vertragsbeendigung kann sie sich insbesondere für den Fortgang des Stadtumbaus Ost positiv auswirken.Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats in Kraft. Der Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist noch nicht bekannt. Gleichzeitig stand auf der Tagesordnung des Deutschen Bundesrates der Gesetzantrag des Landes Sachsen zur Schaffung eines neuen Tatbestandes der Verwertungskündigung im Fall des Abrisses von Wohngebäuden. Dieser Gesetzantrag, der vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. und den Regionalverbänden grundsätzlich unterstützt wird, wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse des Bundesrates verwiesen. Über den Fortgang werden wir weiter informieren. Die Mitgliedsunternehmen können den Gesetzantrag des Landes Sachsen (BR-Drucksache 98/04) vom 2.2.2004 auf unserem Faxabrufserver abrufen. Er liegt auch im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuches Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 98/04)
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