Der BBU berichtete am 26. April 2024 über den Beschluss des Solarpaketes 1 durch den Bundestag. Mit dem Gesetzespaket kommen auch die erwarteten Änderungen bei Balkon-PV. Diese sind:
- Die Größe zulässiger Steckersolargeräte wird auf eine installierte Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt (PV-Paneel) und eine Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere erhöht.
- Die Meldung für Steckersolargeräte beim Netzbetreiber entfällt, die Anmeldung im Markstammdatenregister bleibt unberührt.
- Steckersolargeräte werden von der Pflicht ausgenommen, zur Inbetriebnahme ein intelligentes Messsystem – einen digitalen Zweirichtungszähler – einzubauen. Bis zum Einbau der digitalen Zweirichtungszähler dürfen interimsmäßig alte Ferraris-Zähler benutzt werden. Wenn sich in diesem Fall bei Einspeisung ins Netz durch rückwärtsdrehende Zähler Messwerte verändern, gelten diese veränderten Messwerte bis zum Einbau des digitalen Zweirichtungszählers als richtig.
- Auch ist geplant, den Betrieb der Anlagen über einen Schuko-Stecker zu gestatten. Dieses Thema kann nicht politisch entschieden werden, sondern unterliegt der Normierung. Hierzu stimmen sich aktuell Fachverbände ab. Ein Ergebnis wird für dieses Jahr 2024 erwartet.
Der GdW plant für demnächst die Veröffentlichung einer Aktualisierung seiner bereits bestehenden Arbeitshilfe für Balkon-PV.